Familiennahes Betreuungsangebot

(zuletzt geändert am 03.04.2023)

Kindertagespflege findet nach wie vor überwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Im Jahr 2005 wurde in Bayern die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden kann.

Ein zentrales Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege ist die hohe Bindungsqualität, die durch die enge Beziehung zwischen Tagesmutter oder Tagesvater und dem Tageskind entsteht. Anders als in Kindertageseinrichtungen hat das Tagespflegekind eine feste Bezugsperson.

Da gerade für die Altersgruppe der 0-3-Jährigen eine gute Bindung die Voraussetzung für Bildung und eine aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt ist, liegt hier eine besondere Stärke der Kindertagespflege. „Familiennah“ bedeutet auch Bildung und Erziehung in einer kleinen, im Idealfall altersgemischten Gruppe und in für das Kind überschaubaren Strukturen. Tagespflegepersonen sind dadurch in der Lage, individuell auf die Bedürfnisse des Tagespflegekindes einzugehen. Alltagsprozesse sind der Rahmen für Bildungsgeschehen, bei dem Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte eine Erziehungspartnerschaft eingehen, in der das Kind im Mittelpunkt steht.

Kindertagespflege unterliegt Veränderungsprozessen. Professionalisierungsbemühungen und zunehmende Formenvielfalt in der Kindertagespflege führen dazu, dass gerade diese speziellen Qualitätsmerkmale der Kindertagespflege gelegentlich in den Hintergrund rücken.

Im Interesse eines eigenständigen Profils der Kindertagespflege als familiennahes und beziehungsvolles Betreuungsangebot vor allem für die 0-3-Jährigen müssen die grundlegenden Qualitätsfaktoren wie die der stabilen Bezugsperson und der kleinen Gruppe bei allen Formen der Kindertagespflege vorausgesetzt werden.

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